Haben Sie Fragen?
030 398 858 71
Sven Jacob Anwalt Arbeitsrecht
Written by Swiftpage on März 6, 2024

Wussten Sie schon (Aktuelles)?

Dass das Familienministerium die Schutzfrist für Mütter, die sich im Mutterschutzurlaub befinden (zwei Monate nach Entbindung) von zwei auf vier Monate verlängert hat. Ihr Arbeitgeber kann Sie daher nicht mehr nach dem Ende des Mutterschaftsurlaub vor Ablauf der vier Monate kündigen.

Andere Blogbeiträge

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Sven Jacob
envelopephone-handsetmap-markercrossmenu