Verhaltensbedingt (Mitarbeiter, der mit seinem Verhalten den Betriebsfrieden nachhaltig stört, er seine Pflichten verletzt oder das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist)
Personenbedingt liegt in den Fähigkeiten des Arbeitnehmers wie z. B.
Der Verlust der Berufsausübungserlaubnis. ...
Mangelnde Sprachkenntnisse. ...
Arbeitsverhinderung wegen Haft. ...
Eine schwache Arbeitsleistung. ...
Der Verlust der Arbeitserlaubnis. ...
Die Exmatrikulation einer studentischen Hilfskraft. ...
Alkoholerkrankung.
Abmahnungen
Zahlungen von Arbeitslohn
Beratung im Vorfeld von arbeitsrechtlichen Schritten des Arbeitgebers zur Vermeidung von Kündigungen und Klagen
Prüfung von Arbeitsverträgen
Prüfung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, die meistens mit einem Gegenvorschlag an den Arbeitgeber gerichtet sind
Flankierung des Mandanten, ohne in Erscheinung zu treten (bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses macht es am meisten Sinn, wenn der Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber zutritt, ohne das ein Rechtsanwalt in Erscheinung tritt. Ich erstelle Vorschläge, die der Arbeitnehmer in die Verhandlungen mit seinem Arbeitgeber mitnimmt
Kostenlose Services
Erstberatung
Ich biete Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, in der Sie mir Ihren Fall schildern und ich mir einen ersten Eindruck machen kann. Mit meiner Fachexpertise zeige ich Ihnen auf, wie wir Ihr arbeitsrechtliches Problem lösen können. Sie entscheiden sich dann, ob wir weitere „Next Steps“ gehen wollen und Sie meine Dienste in Anspruch nehmen wollen.
Im Arbeitsrecht sind die Fristen meist kurz. Bei mir bekommen Sie schnell einen Termin, in der Regel auch noch am selben Tag. Zögern Sie nicht, mich anzusprechen